top of page

Erklärung zur Barrierefreiheit

Letzte Aktualisierung: 24. Dezember 2025 | Version: 1.0 | Gerichtsstand: Huesca, Spanien


1. Unser Engagement für Barrierefreiheit 
LAI verpflichtet sich, digitale Barrierefreiheit für Menschen mit allen Fähigkeiten zu gewährleisten. 
Wir sind der Überzeugung, dass jeder gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Technologie haben sollte, und wir arbeiten kontinuierlich daran, die Nutzererfahrung für alle Besucher unserer Website (letsaccelerate.it) und Nutzer der LAI Runtime-Software zu verbessern. 
Wir streben die Konformität mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA an, wie in der Europäischen Norm EN 301 549 referenziert, und verpflichten uns zur Einhaltung der Anforderungen des Europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act - EAA), die seit Juni 2025 in Kraft sind. 
Hinweis zu Beta-Software: LAI Runtime befindet sich derzeit im Beta-Stadium und in aktiver Entwicklung. 
Obwohl wir uns der Barrierefreiheit verpflichten, können einige Funktionen unvollständig sein oder Änderungen unterliegen. 
Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Feedback, während wir daran arbeiten, die Barrierefreiheit in allen Aspekten der Software zu verbessern. 

2. Geltungsbereich 
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: 
(a) Website: letsaccelerate.it und alle zugehörigen Webseiten und Ressourcen. 
(b) LAI Runtime Software: Die Desktop- und Mobilanwendungen, die über unsere Website und offizielle App-Marktplätze (Apple App Store, Microsoft Store, Google Play Store und andere autorisierte Kanäle) vertrieben werden. 
(c) KI-gestützte Funktionen: Alle Schnittstellen zur KI-Interaktion, einschließlich lokaler KI-Verarbeitung und der optionalen Websuchfunktion. 

3. Standards für Barrierefreiheit 
Unsere Bemühungen um Barrierefreiheit orientieren sich an folgenden Standards und Richtlinien: 
(a) WCAG 2.1 Stufe AA: Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines) geben Empfehlungen, wie Webinhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglicher gemacht werden können, einschließlich visueller, auditiver, physischer, sprachlicher, kognitiver, sprachlicher, lernbezogener und neurologischer Behinderungen. 
(b) EN 301 549: Die europäische Norm für Barrierefreiheitsanforderungen an IKT-Produkte und -Dienstleistungen. 
(c) Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit (Richtlinie 2019/882): EU-Richtlinie zur Festlegung von Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die auf unsere digitalen Dienste anwendbar ist. 


4. Funktionen der Barrierefreiheit 
Wir haben die folgenden Barrierefreiheitsfunktionen auf unserer Website und in unserer Software implementiert: 

4.1 Navigation und Struktur 
(a) Konsistente Navigation auf allen Seiten; klare Überschriftenhierarchie für eine einfache Inhaltsnavigation; Sprunglinks ("Skip-to-Content"), um wiederkehrende Navigationselemente zu umgehen. 
(b) Aussagekräftige Seitentitel und Linktexte; per Tastatur zugängliche Menüs und interaktive Elemente; sowie eine logische Fokusreihenfolge in der gesamten Benutzeroberfläche. 

4.2 Visuelles Design 
(a) Ausreichende Farbkontrastverhältnisse, die den WCAG AA-Standards entsprechen; Text, der ohne Funktionsverlust auf bis zu 200 % vergrößert werden kann. 
(b) Inhalte, die sich an verschiedene Bildschirmgrößen und Zoomstufen anpassen (Reflow); keine Inhalte, die sich ausschließlich auf Farbe verlassen, um Informationen zu vermitteln. 
(c) Optionen für reduzierte Bewegung (Reduced Motion), die die Benutzerpräferenzen respektieren. 

4.3 Inhaltliche Barrierefreiheit 
(a) Alternativtexte für aussagekräftige Bilder; Untertitel und Transkripte für Multimedia-Inhalte, wo anwendbar; klare und einfache Sprache. 
(b) Ordnungsgemäß beschriftete Formularfelder mit Fehlerkennzeichnung; sowie beschreibende Fehlermeldungen mit Korrekturvorschlägen. 

4.4 Kompatibilität mit assistiven Technologien 
(a) Kompatibilität mit Screenreadern (NVDA, JAWS, VoiceOver, TalkBack); Unterstützung für reine Tastaturnavigation; korrekte ARIA-Labels und Landmarks. 
(b) Kompatibilität mit Browser-Erweiterungen und -Tools für Barrierefreiheit. 

5. Barrierefreiheit von KI-Diensten 
Wir erkennen an, dass KI-gestützte Dienste einzigartige Überlegungen zur Barrierefreiheit mit sich bringen. LAI Runtime führt die KI-Verarbeitung lokal auf Ihrem Gerät durch, was bestimmte Vorteile für die Barrierefreiheit bietet, einschließlich Offline-Funktionalität und reduzierter Latenz. 
Wir verpflichten uns zu Folgendem: 
5.1 Zugängliche Schnittstellen 
(a) Sicherstellung, dass alle Schnittstellen der KI-Dienste per Tastatur zugänglich und mit assistiven Technologien auf allen unterstützten Plattformen (Windows, macOS, iOS, Android, Linux) kompatibel sind. 

5.2 Barrierefreiheit der Ausgabe 
(a) Bereitstellung von KI-generierten Ausgaben in zugänglichen Textformaten, die von assistiven Technologien verarbeitet werden können. 
(b) Nutzer sollten sich bewusst sein, dass KI-Ausgaben wahrscheinlichkeitsbasiert sind und Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten können (wie in unseren Nutzungsbedingungen dargelegt). Dies ist ein wichtiger Kontext, wenn man sich auf Screenreader oder andere assistive Technologien verlässt, um KI-generierte Inhalte zu interpretieren. 

5.3 Barrierefreiheit der Websuchfunktion 
(a) Die optionale Websuchfunktion, die auf Ihre Anfrage hin Drittanbieter-Suchdienste abfragt, ist unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit konzipiert. 
(b) Suchergebnisse werden in zugänglichen Formaten präsentiert. Inhalte von Drittanbietern, die über die Websuche abgerufen werden, können jedoch ein unterschiedliches Maß an Barrierefreiheit aufweisen, das außerhalb unserer Kontrolle liegt. 

5.4 Alternative Eingabemethoden 
Unterstützung mehrerer Eingabemethoden, um unterschiedlichen Nutzerbedürfnissen und -fähigkeiten gerecht zu werden, einschließlich Tastatureingabe, Spracheingabe (sofern von Ihrem Betriebssystem unterstützt) und Kompatibilität mit Schaltersteuerungen (Switch Devices). 

5.5 Klare Kommunikation 
(a) Bereitstellung klarer Erklärungen zu KI-Fähigkeiten und -Einschränkungen in verständlicher Sprache. 
(b) In Übereinstimmung mit unseren Nutzungsbedingungen sollten Nutzer verstehen, dass KI-Ausgaben Fehler, Halluzinationen oder Voreingenommenheiten (Bias) enthalten können. 
(c) Wir stellen sicher, dass diese wichtigen Offenlegungen in barrierefreien Formaten präsentiert werden. 

5.6 Bewusstsein für Voreingenommenheit (Bias) 
(a) Arbeit an der Identifizierung und Minderung von Voreingenommenheiten in unseren KI-Systemen, die Nutzer mit Behinderungen unverhältnismäßig beeinträchtigen könnten. 
(b) Wir erkennen an, dass in LAI Runtime integrierte KI-Modelle von Drittanbietern (wie die Llama-Modelle von Meta) Voreingenommenheiten aus ihren Trainingsdaten widerspiegeln können, und wir ermutigen Nutzer, Bedenken hinsichtlich Voreingenommenheit im Zusammenhang mit Barrierefreiheit zu melden. 

6. Bekannte Einschränkungen 
Obwohl wir eine umfassende Barrierefreiheit anstreben, erkennen wir die folgenden aktuellen Einschränkungen an: 
(a) Einschränkungen der Beta-Software: Da sich LAI Runtime im Beta-Stadium befindet, sind einige Funktionen zur Barrierefreiheit möglicherweise unvollständig oder noch in der Entwicklung. Wir arbeiten aktiv daran, diese Lücken zu schließen. 
(b) PDF-Dokumente: Einige ältere PDF-Dokumente auf unserer Website sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten daran, diese Dokumente zu überarbeiten. 
(c) KI-Modelle von Drittanbietern: LAI Runtime integriert KI-Modelle von Drittanbietern (einschließlich Metas Llama-Modellen unter der Llama Community License), deren Ausgaben Auswirkungen auf die Barrierefreiheit haben können, die außerhalb unserer direkten Kontrolle liegen. 
(d) Inhalte der Websuche von Drittanbietern: Inhalte, die über die Websuchfunktion von Drittanbieter-Suchdiensten abgerufen werden, können Einschränkungen hinsichtlich der Barrierefreiheit aufweisen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen. 
(e) App-Store-Plattformen: Wenn LAI Runtime über App-Marktplätze von Drittanbietern (Apple App Store, Microsoft Store, Google Play) vertrieben wird, können bestimmte plattformspezifische Barrierefreiheitsfunktionen oder -einschränkungen gelten. 
(f) Komplexe Visualisierungen: Einige komplexe KI-Visualisierungen erfordern möglicherweise alternative Beschreibungen, die wir derzeit entwickeln. 

7. Feedback und Unterstützung 
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit unserer Website und Software. Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, lassen Sie es uns bitte wissen. Wir nehmen jedes Feedback ernst und werden daran arbeiten, Probleme zeitnah zu beheben. 

7.1 Kontaktmöglichkeiten 
E-Mail: accessibility@letsaccelerate.it 
Website: letsaccelerate.it/contact 

7.2 Was Sie angeben sollten 
Wenn Sie ein Problem mit der Barrierefreiheit melden, geben Sie bitte Folgendes an:
(a) Die Webadresse (URL) oder die Softwarefunktion, bei der das Problem aufgetreten ist; 
(b) Eine Beschreibung des Problems und was Sie versucht haben zu tun; die assistive Technologie, die Sie verwendet haben (falls zutreffend); 
(c) Ihr Betriebssystem und die App-Version (bei Softwareproblemen); Ihre Kontaktinformationen, damit wir uns bei Ihnen melden können; 
(d) Und alle Vorschläge, die Sie zur Verbesserung haben. 

7.3 Antwortzeit 
Wir bemühen uns, auf Feedback zur Barrierefreiheit innerhalb von 5 Werktagen zu antworten und gemeldete Probleme innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens zu lösen, abhängig von der Komplexität des Problems. 

8. Alternativer Zugang 
Wenn Sie aufgrund einer Behinderung nicht auf Inhalte oder Funktionen auf unserer Website oder in LAI Runtime zugreifen können, kontaktieren Sie uns bitte. Wir werden mit Ihnen zusammenarbeiten, um Ihnen die benötigten Informationen oder Dienstleistungen über eine alternative Methode bereitzustellen, die für Sie zugänglich ist. 

9. Ständige Verbesserung 
Wir verpflichten uns zu laufenden Verbesserungen der Barrierefreiheit durch: 
(a) Regelmäßige Audits: Durchführung periodischer Audits zur Barrierefreiheit unserer Website und Software. 
(b) Schulung der Mitarbeiter: Schulung unseres Teams zu Best Practices der Barrierefreiheit und inklusivem Design. 
(c) Nutzer-Tests: Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in unsere Nutzertest-Prozesse. 
(d) Technologie-Updates: Schritt halten mit sich entwickelnden Standards und Technologien für Barrierefreiheit. 
(e) Maßnahmenpläne (Remediation Plans): Pflege und Ausführung von Plänen zur Behebung bekannter Barrierefreiheitsprobleme, mit besonderem Augenmerk auf die Lösung von Einschränkungen während des Übergangs von LAI Runtime von der Beta- zur stabilen Version.

 

10. Durchsetzungsverfahren 
Wenn Sie mit unserer Antwort auf Ihr Feedback zur Barrierefreiheit nicht zufrieden sind, können Sie Ihre Beschwerde an die zuständige nationale Durchsetzungsstelle eskalieren. 
(a) Spanien: Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030 - Dirección General de Derechos de las Personas con Discapacidad. 
(b) Indien: In Übereinstimmung mit den "Information Technology (Intermediary Guidelines and Digital Media Ethics Code) Rules, 2021" können Beschwerden auch an contact@letsaccelerate.it gerichtet werden, mit einer Eingangsbestätigung innerhalb von 24 Stunden und einer Lösung innerhalb von 15 Tagen. 

11. Technische Spezifikationen 
Unsere Website und Software sind so konzipiert, dass sie mit folgenden Technologien kompatibel sind: 
(a) Browser: Aktuelle Versionen von Chrome, Firefox, Safari, Edge und deren mobile Äquivalente. 
(b) Betriebssysteme: Windows, macOS, iOS, Android und Linux (wie in unseren Nutzungsbedingungen angegeben). 
(c) Assistive Technologien: Screenreader (NVDA, JAWS, VoiceOver, TalkBack), Spracherkennungssoftware, Bildschirmvergrößerung und Schaltersteuerungen (Switch Devices). 

12. Bewertungsmethoden 
Unsere Einhaltung der Barrierefreiheit wird bewertet durch: 
(a) Selbstevaluierung unter Verwendung automatisierter Testtools und manueller Überprüfung. 
(b) Tests mit assistiven Technologien, einschließlich Screenreadern und Tastaturnavigation. 
(c) [Geplant: Externes Barrierefreiheits-Audit durch zertifizierte Fachleute.] 
(d) [Geplant: Nutzertests mit Menschen mit Behinderungen.] 

13. Verhältnis zu den Nutzungsbedingungen 
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit sollte in Verbindung mit unseren Nutzungsbedingungen, der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) und der Datenschutzrichtlinie gelesen werden. Diese enthalten wichtige Informationen über die Dienste, einschließlich KI-Einschränkungen, Komponenten von Drittanbietern und regionale Bestimmungen, die Überlegungen zur Barrierefreiheit beeinflussen können.

 

14. Kontaktinformationen 
Für Anfragen bezüglich Barrierefreiheit: 
LAI - Accessibility 
E-Mail: accessibility@letsaccelerate.it 
Website: letsaccelerate.it 
Wir engagieren uns dafür, LAI Runtime und unsere Dienste für alle Nutzer zugänglich zu machen. Vielen Dank, dass Sie uns helfen, uns zu verbessern.
 

bottom of page